Gründung der Frotheimer Dorfgemeinschaft
Ereignis-Datum: 12. März 1992
Am 12. März 1992 fand die Gründungsversammlung in der Gaststätte Albersmeyer statt. 32 Personen waren zur Gründung des Vereins Frotheimer Dorfgemeinschaft erschienen. Sie vertraten folgende Vereine / Gruppen / Institutionen:
Garten- und Heimatfreunde Frotheim
Reichsbund Ortsgruppe Frotheim
VfL Frotheim
Landwirtschaftlicher Ortsverein
Schützenverein Frotheim
Opelclub „Rhenus“
Löschgruppe Frotheim der Freiwilligen Feuerwehr Espelkamp
Geflügelzuchtfreunde Frotheim
CVJM Isenstedt-Frotheim
Kyffhäuser-Kameradschaft Frotheim
Verein der Kanarienzüchter und Vogelfreunde Frotheim
Chorgemeinschaft Isenstedt-Frotheim
Angelclub „Gut Biss“
Posaunenchor Frotheim
Grundschule Frotheim
Zucht-, Reit- und Fahrverein Frotheim-Isenstedt
Blasorchester Frotheim
Der damalige Ortsvorsteher Heinrich Brammeier erläuterte der Zweck des Vereins entsprechend der vorbereiteten Satzung. Dabei betonte er, dass der Verein in keiner Weise beabsichtige, in Konkurrenz zu den bestehenden Frotheimer Vereinen zu treten. Heinz Steinmann wurde einstimmig zum Versammlungs- und Wahlleiter gewählt. Zum Protokollführer wurde Hans-Gustav Berner bestimmt. Zunächst wurde von einem Teilnehmer eine geheime Wahl zu der Frage beantragt, ob die Vereinsgründung überhaupt gewünscht werde. Die Abstimmung hatte folgendes Ergebnis: 25 Stimmen für die Gründung, 4 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung. Nachdem die Satzung mit geringfügigen Änderungen angenommen worden war, wählten die Gründungsmitglieder die Vorstandsmitglieder, den Beirat und die Kassenprüfer. Folgende Personen wurden gewählt:
Vorstand
Vorsitzender: Heinrich Brammeier
Stellvertretender Vorsitzender: Friedrich Sander
Schriftführer: Hans-Gustav Berner
Stellvertretender Schriftführer: Reinhard Hülsmann
Kassenwart: Günter Hellmann
Stellvertretender Kassenwart: Heinz Dieter Wilke
Beirat
Fritz Bollmeyer, Günter Engelage, Heinz Keller, Heinz Steinmann, Konrad Meier, Willi Brunschütte, Werner Bollmeier, Helmut Hußmann und Willi Penning.
Kassenprüfer
Karl-Heiz Tiemeier, Helmut Hußmann
Die Gründungsmitglieder beschlossen die bisheriger „Vereinsrunde“ aufzulösen. Der Kassenbestand der „Vereinsrunde“ wurde dem neuen Verein „Frotheimer Dorfgemeinschaft“ gespendet. Der neue Verein sollte in das Vereinsregister eingetragen ein Antrag auf Anerkennung der Gemeinnützigkeit sollte gestellt werden.
Mit der beschlossenen Satzung konnte die Gemeinnützigkeit nicht anerkannte werden. Deshalb wurde am 14.07.1992 eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Der Schriftführer Hans-Gustav Berner erläuterte, dass die in der Gründungsversammlung beschlossene Satzung in den Paragraphen 2 –Zweck und Gebiet des Vereins- und 4 –Mitgliedschaft- geändert werden müssten, um die Gemeinnützigkeit zu erreichen. Seitens des Finanzamtes wurde festgestellt, dass insbesondere der Satz „Der Verein bezweckt die Förderung der Dorfgemeinschaft“ der Anerkennung der Gemeinnützigkeit entgegenstehen würde. Die Versammlung beschloss nach kurzer Diskussion die vom Vorstand vorgeschlagenen Satzungsänderungen.
Mit den Änderungen der Satzung konnte der Verein Frotheimer Dorfgemeinschaft e.V. als gemeinnützig anerkannt werden.