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Aufgaben und Stellung des Ortsheimatpflegers

Das Heimatpflege im örtlichen Leben einer Ortschaft gepflegt wird, ist daran zu erkennen, das für die Ortschaft ein Ortsheimatpfleger bestellt ist.
Seine Arbeit ist nicht ohne Bedeutung, da sie die Wahrung vieler Aufgaben der Ortschaft beinhaltet.

In Frotheim ist Günter Bünemann als Ortsheimatpfleger tätig. Zu den Aufgaben des Ortsheimatpflegers gehört es, die Geschichte/Historie des Dorfes zu dokumentieren und den Menschen die Historie verständlich zu vermitteln. Dieser Aufgabe möchte sich Günter Bünemann widmen.
Gerade in der Corona-Zeit besinnen sich viele Menschen wieder auf das nahe räumliche Umfeld und das eigene Dorf. Deshalb ist wahrscheinlich jetzt der richtige Zeitpunkt die Historie des Dorfes Frotheim verständlich aufzubereiten. Günter Bünemann greift dabei auf vorhandene Texte und Informationen zurück. In regelmäßigen Abständen möchte er wissenswertes zur Geschichte des Dorfes veröffentlichen.

Die Veröffentlichungen können hier ganz bequem abgerufen werden.

Frotheim wurde im Jahre 1241 erstmals urkundlich erwähnt und blickt somit auf eine lange geschichtliche Historie zurück.
In dem Buch, dass anlässlich der 750-jahr Feier herausgegeben wurde, ist bereits die Historische Geschichte von Frotheim niedergeschrieben worden.
An dieser Stelle bedarf es einer Fortschreibung der geschichtlichen Entwicklung und daher braucht Frotheim auch ein „Gedächtnis“ für die heute beobachtbaren Veränderungen der Bevölkerung, des Ortsbildes und des Kulturgutes.
Er bemüht sich, die Geschichte von Frotheim nicht in Vergessenheit geraten und die Besonderheiten von Frotheim nicht verloren gehen zu lassen.
In der Wahrung der vorgenannten Interessen von Frotheim liegt die Aufgabe des Ortsheimatpflegers.
Der Ortsheimatpfleger soll durch seine Tätigkeit versuchen, ein gemeinsames Interesse für Frotheim zu wecken und versuchen ein Zusammengehörigkeitsgefühl in der Bevölkerung zu entwickeln.
Ortsheimatpflege erstreckt sich auf verschiedene Aufgabenbereiche, die aber grundsätzlich aber als gleichwertig zu betrachten sind.

Aufgaben:

  • Heimatpflege
    • Geschichte
    • Brauchtum
      • Trachten
      • Plattdeutsche Sprache
    • Denkmalpflege
      • Brammeyer’s Scheune
        • Geschichte
        • Gebäude
        • Inventrar
      • Alte Klus
        • Geschichte
        • Gebäude
        • Inventar
      • Pflege der Sprachkultur
      • Pflege des plattdeutschen Schrifttums
      • Als Ansprechperson für einheimische und auswärtige Interessierte einschließlich der Schulen sollte der Ortsheimatpfleger Auskünfte geben können
        • über die wirtschaftliche, politische und kirchliche Entwicklung des Ortes,
        • über die gegenwärtig vorhandenen Vereine,
        • über die für den Ort vorhandene Literatur,
        • über Belange des Natur-, Umwelt- und Denkmalschutzes, soweit sie den Ort betreffen.
      • Mitwirkung an den Veranstaltungen der Dorfgemeinschaft
      • Teilnahme an den Sitzungen der Ortsheimatpfleger von Espelkamp

Der Ortsheimatpfleger wird, wenn er sich für die Amtsübernahme bereit erklärt, von der Dorfgemeinschaft der Verwaltung der Stadt Espelkamp vorgeschlagen. Die Verwaltung bereitet dann die Amtsübernahme vor.
In einer Sitzung der Ortsheimatpfleger der Stadt Espelkamp erfolgt dann die förmliche Einführung in das Ehrenamt.
Eine Amtszeit des Ortsheimatpflegers beläuft sich auf 8 Jahre.
Auf Grund der Bedeutung des Ehrenamtes als Ortsheimatpfleger, ist dieser automatisch Mitglied im Vorstand der Dorfgemeinschaft.
Dies ist im § 8 Abs. 1 Satzung der Frotheimer Dorfgemeinschaft geregelt.

Ortsheimatpfleger
Günter Bünemann
Diepenauer Straße 52 · 32339 Espelkamp
Telefon 05743/8860